Product code: Wohnen in der historischen Altstadt von store Bautzen
store Diese schöne 2 R.-Wohnung befindet sich in der historischen Altstadt von Bautzen unweit der Ortenburg. Sie verfügt über lichtdurchflutete, großzügige Räume. Auf dem eigenen Balkon finden Sie Zeit zum Entspannen. Die Möglichkeit zum Einstellen von Rädern besteht im Keller. Weiterhin haben Sie einen Abstellraum zur Verfügung.In diesem MFH befinden sich insgesamt 4 WE.
Energieausweis vorhanden: 3920.0032 Endenergieverbrauch 208,7 kWh
Die Stadt Bautzen, auch Stadt der Türme genannt, liegt an der Spree und ist Kreissitz des nach ihr benannten Landkreises. Die Spreestadt hat sich zu einem attraktiven und modernen Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort entwickelt. Besonders sehenswert ist hierbei die historische Altstadt. Alle Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuss erreichbar.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Alle Angaben und Preise sowie Reservierungen sind unverbindlich und gelten immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers. Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch die Gegenzeichnung des Selbigen durch den Eigentümer zustande..
Energieausweis vorhanden: 3920.0032 Endenergieverbrauch 208,7 kWh
Die Stadt Bautzen, auch Stadt der Türme genannt, liegt an der Spree und ist Kreissitz des nach ihr benannten Landkreises. Die Spreestadt hat sich zu einem attraktiven und modernen Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort entwickelt. Besonders sehenswert ist hierbei die historische Altstadt. Alle Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuss erreichbar.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Alle Angaben und Preise sowie Reservierungen sind unverbindlich und gelten immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers. Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch die Gegenzeichnung des Selbigen durch den Eigentümer zustande..